70% Förderung für Ungelernte und Wiedereinsteiger
Gültig bis Einreichdatum 29.2.2016
ab 1.3.2016 geänderte Richtlinien
Unten angeführte Personengruppen können 70% Förderung über das Bildungskonto der OÖ Landesregierung beantragen:
- Ungelernte (Personen ohne formalen Bildungsabschluss)
- Arbeitnehmer, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
- Personen, die aus Anlass der Geburt eines Kindes Anspruch auf Wochengeld hatten und Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie vorher in einem aufrechten Arbeitsverhältnis waren
- Wiedereinsteiger nach Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind und keine Leistungen des AMS erhalten
ACHTUNG: Der Status als Wiedereinsteiger geht bei einer zwischenzeitlichen Beschäftigung und auch
bei einer geringfügigen Beschäftigung im Anschluss an den Elternkarenz verloren!
Sollte dies der Fall sein, können sie um 50 % Förderung im Rahmen des Bildungskontos ansuchen.
Fördervoraussetzungen:
- Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
- Berufsbezogene Weiterbildungen und Umschulungen ab € 100,-
(bei Umschulungen sind die Bildungsmaßnahmen innerhalb eines Jahres nach Abschluss beruflich anzuwenden und nachzuweisen)
förderbar sind auch akademische Lehrgänge, Masterlehrgänge und postgraduale Lehrgänge, nicht jedoch "Regelstudien" - 75% Anwesenheit erforderlich
- Antrag ist bis 6 Monate nach Kursende einzureichen
Maximaler Förderbetrag (Summe aller Kurse der Förderperiode 1.1.2015 bis 31.12.2018):
70% der gesamten Kursgebühr bis max. € 2.400,-- (Sprachkurse max. € 1.000,--)
Detailinfos:
Die umfassenden Förderrichtlinien und das Antragsformular finden Sie unter www.land-oberoesterreich.gv.at