Förderung für Ein-Personen-Unternehmer und Kleinunternehmer:
Bildungskonto des Landes OÖ
Förderperiode 2015 bis 31.12.2018
Auszug aus den Richtlinien:
Voraussetzungen:
Ein-Personen-Unternehmer und Kleinunternehmer mit max. fünf (VZÄ) Beschäftigten
- Hauptwohnsitz zu Kursbeginn in Oberösterreich
- Berufsbezogene Weiterbildungen und Umschulungen ab € 100,-
- 75% Anwesenheit erforderlich
- Antrag ist bis 6 Monate nach Kursende einzureichen
Förderhöhe:
grundsätzlich 30% der Kurskosten
Max. Förderhöhe:
- € 2.000,- (Ausnahme Sprachkurse max. € 1.000,-)
60% der Kurskosten für
- Personen mit Anspruch auf Wochengeld bzw. Kinderbetreuungsgeld
- Wiedereinsteiger nach der Kinderkarenz
- Personen, die sich auf die ausnahmsweise Zulassung zur Lehrabschlussprüfung nach dem Berufsausbildungsgesetz vorbereiten
- Personen ab Vollendung des 50. Lebensjahres, sofern ihr Einkommen monatlich nicht mehr als € 2.200,- brutto beträgt
- Personen, die zwecks Integration Deutschkurse besuchen (A1, A2, B1 und B2)
- Personen, die keinen höheren formalen Abschluss als max. den Pflichtschulabschluss und keine Berufsausbildung haben
Max. Förderhöhe:
- € 2.400,- (Ausnahme Sprachkurse max. € 1.000,-)
Die umfassenden Förderrichtlinien und das Antragsformular finden Sie unter www.land-oberoesterreich.gv.at
Detailinformationen: beim Land OÖ unter Tel: 0732/7720-14900